27.11.2023
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Herausforderungen für alle Beschäftigungsgeber & Lösungsansätze

Die europäische Grundlage zum Whistleblowing/Hinweisgeberschutz wurde nach mehrfacher Verzögerung auf nationaler Ebene umgesetzt. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Einrichtung nutzbarer Meldekanäle im Unternehmen verpflichtet. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Dabei werden hohe Ansprüche aus Sicht der Vertraulichkeit an die Meldekanäle gestellt. Zudem müssen fachkundige Personen, die im Unternehmen unabhängig und ohne Imteressenskonflikte sind, bestimmt werden, um die Meldekanäle zu bedienen und Hinweise aufzuarbeiten.

In unserem Seminar wird über die rechtlichen Anforderungen näher informiert und aus bereits vorhandener Erfahrung berichtet. Zudem wird ein möglicher Lösungsweg präsentiert, der sich bereits bewiesen hat. Für dieses Thema konnten wir Dr. jur. Timo Bittner LL.M. LL.M. gewinnen. Der promovierte Jurist berät Unternehmen auch in englischer Sprache zu allen Fragen der Compliance, des Datenschutzes und der Informationssicherheit.

Die Veranstaltung beginnt pünktlich um 18 Uhr und findet bis 19.30 Uhr statt. Anmeldung bitte über das u.st. Formular, die Zugangsdaten zum Zoom-Meeting sind in der Buchungsbestätigung enthalten.

 

Jetzt anmelden »

Nach oben